Ich habe eine Vorladung der Schaffhauser Polizei erhalten.
Im Rahmen von Strafverfahren erfolgen häufig Vorladungen der Polizei. Bei der polizeilichen Einvernahme werden Beschuldigte zu den ihnen zur Last gelegten Straftaten befragt.
Muss ich zur Vorladung erscheinen?
Es ist nicht empfehlenswert der Vorladung keine Folge zu leisten. Durch das Nichterscheinen riskiert man eine polizeiliche Abholung und Vorführung.
Habe ich das Recht, mich von einem Anwalt begleiten zu lassen?
Ja, Sie können sich durch einen Rechtsanwalt begleiten lassen. Es ist im Übrigen auch sinnvoll, sich bereits vor der Einvernahme an einen Anwalt zu wenden und beraten zu lassen. Bei der Beratung wird das Geschehene rekapituliert und durchgesprochen, so dass Sie gut vorbereitet zur Einvernahme erscheinen können. Die schwerwiegensten Fehler werden meist zu Beginn eines Strafverfahrens gemacht. Sie sollten deshalb einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Der Anwalt untersteht dem Anwaltsgeheimnis und ist allein Ihrem Interesse verpflichtet. Bei Fällen, die eine gewisse Schwere aufweisen, kann der Antrag auf eine amtliche Verteidigung gestellt werden. Bei Genehmigung werden die Kosten des Verteidigers vorderhand von der Staatskasse übernommen.
Kann ich die Aussage verweigern?
Als Beschuldigter können Sie die Aussage verweigern und müssen sich nicht selbst belasten. Sie können bei Fragen, bei denen Sie nicht gewillt sind zu antworten, einfach mit einem „Ich möchte dazu keine Aussage machen“ antworten. Eine Begründung ist nicht nötig.
Wenn Sie eine Vorladung der Schaffhauser Polizei erhalten haben und rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, können Sie gerne Rechtsanwalt Beat Hochheuser, Schaffhausen, kontaktieren.