Garantieverlust bei Alternativpatronen?

Anwalt Beat Hochheuser
Anwalt Beat Hochheuser

Verliert man die Garantie des Druckerherstellers bei Alternativpatronen?

lic. iur. Beat Hochheuser, Rechtsanwalt Schaffhausen:
Nein, die Garantie des Druckerherstellers auf Mängel am Drucker geht beim Gebrauch von Alternativpatronen oder Generika-Tonermodulen nicht verloren.

Diesen Grundsatz kann man an einem einfachen Beispiel erläutern:
Angenommen, der Druckerbesitzer verwendet eine Generika Tinenpatrone eines Alternativherstellers. Anschliessend geht das Netzteil des Druckers auf Grund eines Konstruktionsfehlers des Druckerherstellers kaputt. Nun wäre es absolut unangebracht, wenn der Druckerhersteller allein wegen des Gebrauchs einer Ersatzpatrone eines Drittherstellers nicht für seinen Konstruktionsfehler gerade stehen müsste. Aus diesem Grund muss der Druckerhersteller auch in diesem Fall – also beim Einsatz von alternativem Druckerzubehör – das Netzteil auf Garantie reparieren.

Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme, nämlich dann, wenn der Druckerhersteller beim eingeschickten, defekten Drucker eindeutig nachweisen könnte, dass der Defekt durch die Ersatzpatrone verursacht wurde. Ein solcher Nachweis dürfte sich jedoch als sehr schwierig erweisen und in aller Regel viel zu aufwendig sein, so dass der Druckerhersteller den Drucker trotzdem auf Garantie reparieren wird. Sollte der Druckerhersteller die Reparatur auf Garantie aber tatsächlich einmal ablehnen, kommen die Alternativanbieter wie Tinte.ch oder Peachpatronen.ch für den Schaden auf und reparieren den Drucker kostenfrei bzw. ersetzen diesen durch einen neuen. Anbieter wie Peach und Tinte.ch geben auf alle Druckerpatronen und Toner eine eigene Garantie von 24 Monaten, so dass der Käufer von Alternativprodukten wie kompatiblen Tintenpatronen und Tonermodulen zweiseitig abgesichert ist und keinerlei Risiko eingeht.

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