Möchten Sie jemanden anzeigen?
Haben Sie eine Vorladung der Schaffhauser Polizei erhalten?
Ich möchte eine Person anzeigen
Strafrechtliche Anzeigen gegen eine Person können bei der Schaffhauser Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft Schaffhausen eingereicht werden. Dies kann man selbstständig oder durch einen Rechtsanwalt erledigen.
Wenn Sie die Strafanzeige selbstständig erheben möchten, können Sie dies (auch ohne Anmeldung) beim Schalter der Schaffhauser Polizei, Beckenstube 1, Schaffhausen machen. Hier können Sie alleine oder in Begleitung eines Rechtsanwaltes vorbeigehen und schildern, was passiert ist.
Eine andere Möglichkeit ist es, zuerst einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ihm den Sachverhalt zu schildern. Der Rechtsanwalt kann Sie beraten, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten der betreffenden Person vorliegt und im Anschluss bei Bedarf eine schriftliche Anzeige bei der Schaffhauser Staatsanwaltschaft einreichen.
Ich habe eine Vorladung der Schaffhauser Polizei erhalten
Sofern gegen Sie eine Strafuntersuchung im Gange ist, ist es üblich, dass Sie eine Vorladung der Schaffhauser Polizei erhalten. Die Untersuchung wird von der Schaffhauser Staatsanwaltschaft geleitet, das Ausführungsorgan ist die Polizei. Bei der polizeilichen Anhörung werden Sie zu den Ihnen zur Last gelegten Straftaten befragt. Sie haben dabei immer das Recht, sich von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Es ist auf jeden Fall sehr sinnvoll, sich vor der polizeilichen Anhörung mit einem Anwalt zu besprechen. Bei der Besprechung wird das Geschehene rekapituliert und durchgesprochen, so dass Sie gut vorbereitet zur Einvernahme erscheinen können. Selbstverständlich können Sie sich hierbei auch durch einen Rechtsanwalt begleiten lassen.
Anwalt der ersten Stunde
Im Strafrecht haben Sie das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt beizuziehen. Dieses Recht ist auch als „Anwalt der ersten Stunde“ bekannt.
Rechtsanwalt Strafrecht Schaffhausen
Benötigen Sie Unterstützung in einer strafrechtlichen Angelegenheit, können Sie gerne mit Rechtsanwalt Beat Hochheuser Kontakt aufnehmen.
Die Verletzung der Rechtsnormen wird in der Schweiz durch die Artikel des Strafrechtes sanktioniert. Diese finden sich vornehmlich im Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) und in der Schweizer Strafprozessordnung (StPO). Es drohen Bussen und Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen.
Es ist wichtig, sich möglichst frühzeitig durch einen Anwalt beraten zu lassen, dies gilt sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich. Durch das Fachwissen kann die Vorgehensweise genau geplant werden. Bei Fällen, die eine gewisse Schwere aufweisen, kann auch der Antrag auf eine amtliche Verteidigung gestellt werden. Bei Genehmigung des Antrages, werden die Kosten des Verteidigers vorderhand von der Staatskasse übernommen.